Leistung bereits ab 6-monatiger durchgehender Arbeitsunfähigkeit möglich

Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) bedeutet nicht zwangsläufig Berufsunfähigkeit. Gewöhnliche BU-Versicherungen helfen da wenig. Diese zahlen ausschließlich bei nach gewiesener Berufsunfähigkeit. Vorteilhaft sind dem zu folge Regelungen, die bereits dann zur Leistung führen können, wenn die versicherte Person mehr als 6 Monate durchgehend krankgeschrieben ist. Es muss lediglich eine mindestens 6-monatige andauernde Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden (u.a. mit dem "gelben Schein"). Solange die Arbeitsunfähigkeit fortlaufend nachgewiesen wird, gilt dies als Berufsunfähigkeit – sogar rückwirkend von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an.