Ist auch altersbedingter Kräfteverfall mitversichert?

Die meisten Gesellschaften orientieren sich bei der BU-Definition lediglich an der gesetzlichen Regelung des § 172 VVG. Danach liegt BU erst vor, wenn ein eingetretener Kräfteverfall mehr als altersentsprechend ist. In der Praxis ist es jedoch häufig nicht ganz klar, was überhaupt alters entsprechender Kräfteverfall ist und bei welchem Beruf dieser wann einsetzt. Im Fall der Fälle könnte daher bei besagten Gesellschaften die Leistung abgelehnt werden, weil kein altersbedingter Kräfteverfall mitversichert ist. Nur wenige Gesellschaften verzichten hingegen auf den Zusatz „mehr als altersentsprechend“ und bieten deshalb für den Kunden eine größere Sicherheit im Leistungsfall.