Vereinfachter Nachweis für Beamte auf Lebenszeit („Beamten-Klausel“)

Beamte auf Lebenszeit können die BU auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand (aus gesundheitlichen Gründen) sowie des amtsärztlichen Gutachtens belegen. Es werden dann keine weiteren Untersuchungen vom Versicherer verlangt. Eine derartige Regelung erleichtert für die Gruppe der Beamten den Nachweis erheblich.