Leistung auch durch Vorlage des unbefristeten EU-Rentenbescheids eines Sozialversicherungsträgers möglich

Liegt der unbefristete EU-Rentenversicherungsbescheid eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers vor, so sollte dieses in bestimmten Fällen auch als Nachweis für die vollständige Berufsunfähigkeit ausreichen. Es ist nicht sehr kundenfreundlich, wenn selbst bei Vorliegen einer Erwerbsminderung, an die ja viel strengere Anforderungen gestellt werden, danach noch die Prüfung der Berufsunfähigkeit anschließt.