Zuverdienst-Regelung

Wenn ein Kunde BU-Rente bezieht, sind eindeutige Regelungen hilfreich, um die Rente auch behalten zu können. Wenn der Kunde nämlich eine neue Tätigkeit aufnimmt, ist es möglich, dass der Versicherer die Leistung aus der BU-Rente streicht – zum Beispiel, weil die neue Tätigkeit seiner „Lebensstellung“ vor Eintritt der BU entspricht. Dem folgend sollte die finanzielle Lebensstellung über die zumutbare Einkommenseinbuße klar definiert sein: Der Kunde erhält bei fortdauernder BU immer dann seine BU-Rente weiter, wenn er bei seiner neuen Tätigkeit mindestens 20% weniger verdient, als in seinem Beruf vor Eintritt der BU – um nicht noch im Ziel disqualifiziert zu werden.