FAQ`s Haftpflicht (§ 823 BGB)

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Beachten Sie, das die Ersatzpflicht nicht in irgend einer Weise begrenzt ist. Das kann bedeuten, das man ein Leben lang Verpflichtungen zur Schadenbereinigung hat. - Ein Risiko, das Sie schnell "verkaufen" sollten.

Die Haftpflichtversicherung ist nach unserer Ansicht die Wichtigste überhaupt. Schäden bei Dritten - durch Sie verursacht - werden dann vom Versicherer übernommen. Sie sollten im Vertrag darauf achten, was an Sublimits versichert ist. Eine Seniorenversicherung, die auch oft sehr günstig ist, nützt nicht viel, wenn der Schutz in Heimen ausgeklammert wird. Auch ist dringend darauf zu achten, das grobe Fahrlässigkeit mit gedeckt ist, sonst droht hier oder da Streit mit der Versicherung, ob es nun fahlässig oder grob Fahrlässig war.

Es macht auch Sinn, das Risiko der Forderungs- Ausfalldeckung mit in den Vertrag zu nehmen - nur knapp über 60% aller Deutschen genißen den Schutz einer eigenen Haftpflichtversicherung. Werden Sie nun von einer solchen Person geschädigt und es kommt wegen fehlenden Hintergrundes o.ä. zu einem Zahlungsausfall, wird Ihr eigener Vertrag den dann erlangten gerichtlichen Tietel an Sie befriedigen. 

Besondere persönliche Gegebenheiten sollten im Vertrag verankert sein. So zum Beispiel ein Ehrenamt oder als Besitzer eines Schlüssels einer Schließanlage. Diese Risiken müssen separat und meißt gegen Mehrbeitrag hinzu versichert werden.