FAQ Pflegeversicherung

neues von der Pflegeversicherung:

Das Pflegestärkungsgesetz II bringt fünf Pflegegrade

Formen der Pflegezusatzversicherungen

Das die gesetzliche Pflegeversicherung "nur" eine Basisabsicherung ist, sollte jedem zwischenzeitlich klar geworden sein. Nicht umsonst wird (wenn auch spartanisch) die Pflege gefördert. Sowohl direkt über die 5,-€ Stützung pro Monat in der Förderpflege als auch indirekt über die Einkommenssteuer.

Wer finaziell in der Perspektive nicht seine Pflege voll finanzieren kann, sollte in jedem Falle über eine Zusatzversicherung nachdenken. Folgende Formen gibt es:

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut ist. Wird der Versicherte pflegebedürftig, so zahlt die Versicherung einen fest vereinbarten Monatsbetrag, der nicht an den tatsächlich anfallenden Pflegekosten berechnet wird. Gleichzeitig endet die Beitragszahlung für die Versicherung. Die Höhe des monatlichen Rentenbetrags wird nach der Pflegestufe bemessen. In der Pflegerentenversicherung werden in der Regel zusätzlich zu der vereinbarten Rente noch Überschüsse im Pflegefall ausgezahlt. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine geringe Leistung erbringt, empfiehlt es sich frühzeitig eine Pflegerentenversicherung abzuschließen. Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um ein Kombinationsprodukt aus Sparvertrag und Versicherung. Über einen bestimmten Zeitraum werden monatliche Beitrage angespart, die im Pflegefall die fest vereinbarte Pflegerente bilden. Die Zahlung beginnt bei Eintritt des Pflegefalls. Früher wurde die Pflegerente erst bei Eintritt der Pflegestufe III gezahlt, heute gibt es bereits Angebote, welche die Pflegerente nach abgestufter Bedürftigkeit auszahlen. Da hier Kapital aufgebaut wird, besteht auch ein Leistungsanspruch, wenn der Vertrag einmal nicht gezahlt werden kann. Dann aber ist die Rente nach vorhandenem Kapital berechnet.

Für wen lohnt sich eine Pflegerente im Besonderen?

Eine Pflegerentenversicherung kann für ältere Personen eine Alternative zur Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung sein, wenn die Aufnahme durch die private Krankenkasse abgelehnt wurde, weil zum Beispiel Vorerkrankungen vorliegen.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten, die für Pflegeleistungen entstehen, nicht komplett ab, so können die restlichen Kosten ganz oder teilweise von der Pflegekostenversicherung erstattet werden. Eine Versicherungssumme stellt in der Pflegekostenversicherung immer eine Höchstgrenze dar. Leider erhöht sich täglich die Zahl der Pflegebedürftigen. Mit der Pflegebedürftigkeit kommen zahlreiche Sorgen und Kosten auf die Angehörigen und Verwandten zu. Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist meist sehr teuer. Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten nicht im gesamten Umfang trägt, ist die Differenz durch Angehörige oder Verwandte auszugleichen. Helfen kann hierbei eine zusätzliche private Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit wie z.B. die Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegekostenversicherung zahlt nicht tageweise, sondern orientiert sich an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege. Es können, je nach abgeschlossenem Tarif, die verbleibenden Kosten nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu 100 % oder anteilig erstattet werden. Das bedeutet, dass durch eine Pflegekostenversicherung eine volle Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Versicherung möglich ist.

Wann ist eine Pflegekostenversicherung ratsam?

Eine Pflegekostenversicherung ist vor allem dann ratsam, wenn mit hohen Pflegekosten gerechnet wird und eine häusliche Pflege ausgeschlossen werden kann, weil es keine Angehörigen gibt.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Gezahlt wird ein fest vereinbarter Betrag pro Tag, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe richtet: Der volle Tagessatz wird meistens erst bei Pflegestufe III ausgezahlt. Eine Pflegetagegeldversicherung hat ähnlich wie eine Krankenversicherung fest vereinbarte Leistungen, die während der Vertragslaufzeit in ihrer Höhe garantiert sind.  Um im Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert zu sein empfiehlt sich eine Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung wird von fast allen privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Der Vertragsinhalt der Pflegetagegeldversicherung ist, dass zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung, im Pflegefall ein vorher vertraglich vereinbartes, tägliches Pflegetagegeld gezahlt wird. Je nach Anbieter und Vertrag kann der Pflegetagegeldsatz zwischen 5 und 100 Euro pro Tag liegen. Die Höhe des Pflegetagegeldes richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegetagegeld wird häufig in den unteren Pflegestufen und bei der häuslichen Pflege nur anteilig ausgezahlt. Sind die anfallenden Kosten bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt, so kann das Tagegeld frei verwendet werden. 

Wann ist eine Pflegetagegeldversicherung ratsam?

 Die Pflegetagegeldversicherung ist für Diejenigen von Vorteil, die über die finanziellen Leistungen frei verfügen wollen.